Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Haldensleben ist bemüht, diese Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist in § 12 der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) geregelt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite rathausonline.haldensleben.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Videos
- Geodaten
- Ausfüllbare PDF-Dokumente
- Inline-Frames
Die oben aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Videos, die an einzelnen Stellen eingesetzt werden, sind in der Regel nicht mit Untertiteln oder in Gebärdensprache unterlegt. Videos dienen als Ergänzung zum textlich bereitgestellten Angebot in diesem Serviceportal, die Informationen der Videos liegen somit auch in anderer, barrierefreier Form vor.
Geodaten-Applikationen sind technisch bedingt nicht für blinde Menschen darstellbar.
Aufgrund der Vielzahl der PDF-Dokumente können diese nicht im Nachhinein barrierefrei umprogrammiert werden, daher liegen diese teilweise in nicht barrierefreier Form vor. Zukünftige PDF-Dateien werden barrierearm eingestellt.
Inhalte, die nicht direkt unter rathausonline.haldensleben.de erstellt werden können, werden teilweise über Inline-Frames abgebildet. Diese Form der Darstellung wird nur gewählt, wenn keine alternative, barrierefreie Darstellungsform möglich ist.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10. November 2025 erstellt.
Ihre Hinweise und Anregungen
Wenn Sie auf diesem Serviceportal Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen, können Sie uns diese Sie können über das allgemeine Kontaktformular mitteilen. Alternativ können Sie sich auch auf folgendem Weg an uns wenden:
Stadt Haldensleben
Bürgermeister Bernhard Hieber
Markt 20-22
39340 Haldensleben
Telefon: +49 3904 479-0
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß Paragraph 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/