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Verschmelzung eines Flurstückes beantragen


  • Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
  • Grundstücke können aus mehreren Flurstücken bestehen. Dies kann von Vorteil sein, wenn nur Teile eines Grundstückes zum Beispiel mit einer Hypothek im Grundbuch belastet werden sollen. Sind solche Hypotheken nicht mehr erforderlich und wurden gelöscht, können die betroffenen Flurstücke verschmolzen werden.
  • Voraussetzungen:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte
    • es existiert keine Hypothek, die im Grundbuch nachgewiesen ist.
  • Es fallen keine Gebühren an.
  • zuständig: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Leistungsbeschreibung

Grundstücke können aus mehreren Flurstücken bestehen. Dies kann von Vorteil sein, wenn nur Teile eines Grundstückes zum Beispiel mit einer Hypothek im Grundbuch belastet werden sollen. Sind solche Hypotheken nicht mehr erforderlich und wurden gelöscht, können die betroffenen Flurstücke verschmolzen werden.

Hierzu können Sie eine Verschmelzung beantragen. Das Grundbuchamt wird durch die zuständige Stelle beteiligt.

  • Stellen Sie den Antrag auf Verschmelzung bei einer zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle stellt eine Belastungsanfrage beim Grundbuchamt.
  • Das verschmolzene Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übernommen.

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

  • Sie sind Eigentümer des Flurstücks.
  • Sie haben für die Flurstücke keine Hypothek, die im Grundbuch nachgewiesen ist.

Sie können die Verschmelzung eines Flurstückes online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.